Montag, 27. April 2009
Hotel "Linde" bei Kollege Otto Birkenmayer in Stockach
Über 40
Teilnehmer bei Hygieneschulung in Stockach
Stockach. Über 40
Teilnehmer aus der Gastronomie wurden am 27.April mit den
Hygienerichtlinien gemäß HACCP vertraut gemacht. Das Foto zeigt den
Schulungsleiter Zimmermann (Flore-Chemie, Koblenz). Im Rahmen der
Schulung wurde auch die jährliche Wiederholungbelehrung gemäß
Infektionsschutzgesetz erteilt.
Zur Erklärung:
Seit 2001 muss jeder Mitarbeiter in Gaststätten & Hotels der
Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt vor
erstmaliger Aufnahme der Arbeit anstelle des bisher vorgeschriebenen
Gesundheitszeugnisses nunmehr eine Bescheinigung über eine Belehrung
durch das Gesundheitsamt nachweisen. Bei erstmaliger Beschäftigung im
Gastgewerbe darf die Belehrung nicht älter als drei Monate sein.
Zusätzlich muss der Gastronom seine Mitarbeiter nach Aufnahme der
Arbeit über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehren. Diese
Belehrung ist mindestens jährlich zu wiederholen und muss dokumentiert
werden. Das Unternehmen muss die Erstbelehrungsbescheinigung und die
jeweils letzte Dokumentation der Belehrung aufbewahren und der
zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen.
Die Teilnehmer der Schulung in Stockach erhielten Zertifikate über die
Wiederholungsbelehrung ausgehändigt. Diese sollte der Unternehmer aus
Beweisgründen zu seinen Unterlagen nehmen.