Veranstaltungs - Rückblick


Hygieneschulung für Mitarbeiter 

 Montag, 27. April 2009
Hotel "Linde" bei Kollege Otto Birkenmayer in Stockach

Über 40 Teilnehmer bei Hygieneschulung in Stockach

Stockach. Über 40 Teilnehmer aus der Gastronomie wurden am 27.April mit den Hygienerichtlinien gemäß HACCP vertraut gemacht. Das Foto zeigt den Schulungsleiter Zimmermann (Flore-Chemie, Koblenz). Im Rahmen der Schulung wurde auch die jährliche Wiederholungbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz erteilt.

Zur Erklärung:
Seit 2001 muss jeder Mitarbeiter in Gaststätten & Hotels der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit anstelle des bisher vorgeschriebenen Gesundheitszeugnisses nunmehr eine Bescheinigung über eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nachweisen. Bei erstmaliger Beschäftigung im Gastgewerbe darf die Belehrung nicht älter als drei Monate sein. Zusätzlich muss der Gastronom seine Mitarbeiter nach Aufnahme der Arbeit über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehren. Diese Belehrung ist mindestens jährlich zu wiederholen und muss dokumentiert werden. Das Unternehmen muss die Erstbelehrungsbescheinigung und die jeweils letzte Dokumentation der Belehrung aufbewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen.

Die Teilnehmer der Schulung in Stockach erhielten Zertifikate über die Wiederholungsbelehrung ausgehändigt. Diese sollte der Unternehmer aus Beweisgründen zu seinen Unterlagen nehmen.

Vorschau Vorschau Vorschau Vorschau

zurück