Veranstaltungs - Rückblick



Kreisversammlung Schwarzwald-Baar

27. April 2010 - 14:30 Uhr
im "Bräustüble" bei Kollege Armin Roth in Donaueschingen
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Informationsveranstaltung mit Vertretern der Agentur für Arbeit

Donaueschingen. Bei der Kreisversammlung am 27. April 2010 im Bräustüble in Donaueschingen konnte DEHOGA-Kreisvorsitzender Michael Steiger die Vertreter des Arbeitgeberservice des Arbeitsamtes in Villingen begrüßen. Stefanie Kutzner und Reinhard Wallis referierten zum Thema: "Fördermöglichkeiten in Verbindung mit der Ausbildung“

Die Vertreter des Arbeitsamtes gingen in ihrem Statement insbesondere auf die ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) sowie den Ausbildungsbonus für Ausbildungsbetriebe ein.

Die abH-Leistung zielt darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch Förderung des Erlernens der Fachtheorie und  Fachpraxis die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Stützunterricht zu ermöglichen. Diese Angebote richten sich insbesondere auch an leistungsschwache Auszubildende des HOGA-Gewerbes. Für die Durchführung erhalten anerkannte Bildungsträger die erforderlichen Maßnahmekosten durch die Agentur für Arbeit ersetzt. Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist dieser Bildungsträger der Internationale Bund (IB). Er ist einer der großen Dienstleister der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland.

Den Ausbildungsbonus können diejenigen Arbeitgeber von der Arbeitsagentur erhalten, die vorrangig mit Jugendlichen, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, einen sochen besetzen. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung des Azubi zur Abschlussprüfung. Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, kann ebenfalls ein Ausbildungsbonus gewährt werden. In diesen Fällen ist eine Förderung auch dann möglich, wenn es sich nicht um einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag handelt.

Weitere Informationen zu sämtlichen Fördermaßnahmen können beim Arbeitgeberservice des Arbeitsamtes in Villingen-Schwenningen sowie per E-Mail unter:

 villingen-schwenningen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

eingeholt werden.

Zu Beginn der Sitzung hatte Kreisvorsitzender Steiger die Anwesenden begrüßt und über die Kreisvorstandsarbeit berichtet:
Zur Intergastra 2010 sind 77 Kollegen aus dem Kreis gemeinsam mit dem Bus angereist. Die zwei Busrouten haben sich bewährt, erläuterte Steiger. Er dankte nochmals den Sponsoren Prohoga und Edeka für deren Engagement.

Die Messe Job for Future in Schwenningen war ein voller Erfolg. Da die Ausstellung aber überörtliche Bedeutung habe, sollen die DEHOGA-Kreisvorstände in Tuttlingen und Rottweil bzgl. einer zukünftigen Beteiligung angesprochen werden, so Steiger.

Das Rundschreiben zur Landesgartenschau 2010 in Schwenningen fand wenig Resonanz bei den Kollegen, so der Kreisvorsitzende. Eine gemeinsame Speisekarte drucken zu lassen, erübrige sich daher.

Bei der Totenehrung gedachten die Anwesenden dem verstorbenen Ex-Vorstandskollegen Gustav Wiggert von der Scheffellinde, auf dessen Beerdigung der Kreisvorstand einen Kranz niedergelegt hatte.

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