Veranstaltungs - Rückblick
Michael Steiger neuer Kreisvorsitzender des DEHOGA
Bad-Dürrheim.
Der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat in seiner
Kreisversammlung am 8. Juni 2009 im Hotel „Solegarten“ bei Familie
Limberger einen neuen Kreisvorsitzenden gewählt. Mit überwältigender
Mehrheit wurde Michael Steiger, Betreiber des Irish Pub in Villingen,
zum Nachfolger des bisherigen Kreisvorsitzenden Paul Müller, Forelle,
Unterkirnach gewählt. Dieser wurde vom Präsidenten des DEHOGA
Schwarzwald-Bodensee, Dieter Wäschle, anschließend für seine
längjährige Arbeit als Vorsitzender im Schwarzwald-Baar-Kreis gelobt.
Die weiteren Positionen im DEHOGA-Kreisvorstand wurden wie folgt besetzt:
Stellvertretende
Kreisvorsitzende wurde Frau Bärbel Höfler, „Hirschen“ in
Donaueschingen; Kreisausbildungsbeauftragte bleibt Frau Ingrid
Limberger vom „Solegarten“, Bad-Dürrheim; unterstützt wird diese
zukünftig in Fragen der Berufsbildung von Frau Barbara Martin vom
„Ochsen“ in Schönwald. Weiterhin im Kreisvorstand sind Rüdiger
Bosse, „Hotel Bosse am Germanswald“ aus Villingen
für die Fachgruppe Hotellerie sowie Frau Rita Ketterer, „Ochsen“ in
Vöhrenbach neu im Amt als Vorsitzende der Fachgruppe Gastronomie.
Sie war bisher als Schriftführerin tätig. Neu in den Kreisvorstand
gewählt wurde Frau Ingrid Hölderle, „Restaurant im Kuhstall“ in
Bräunlingen. Sie wird zukünftig den Arbeitskreis der
DEHOGA-Unternehmerfrauen betreuen. Im Kreisvorstand auch vertreten ist
Herr Hanspeter Kessler, „Hotel Bären“ in Villingen. Er will sich um den
Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Presse kümmern.
Nach der Wahl
folgte der Vortrag von Thomas Schwenck, DEHOGA-Akademie, mit dem Thema:
"Die Äpfelbutza-Strategie - Sich mit dem richtigen Profil am Markt
behaupten". Schwenck zeigte in seinem Vortrag auf, wie sich der Markt
verändert hat und welche Anpassungsstrategien erforderlich sind, um
langfristig im Markt zu bleiben.
Abschließend stellte
DEHOGA-Geschäftsführer Wolfgang Daub unter TOP Aktuelles die neuen
Bußgeldvorschriften für den Wirt vor. Bei Verstößen gegen das
Landesnichtraucher- schutzgesetz, welches seit 7.3.2009 gilt, drohen nun bis zu 5.000,- Euro Bußgeld.
Zuvor hatte er bereits zum Thema Sofortmeldung der Mitarbeiter vor
Arbeitsaufnahme seit 1.1.2009 referiert. Sein Ratschlag an die
Anwesenden: „Lieber eine Person zuviel als eine zuwenig anmelden.
Und die zuviel gemeldeten Personen dann notfalls wieder stornieren.“