Veranstaltungs - Rückblick



Michael Steiger neuer Kreisvorsitzender des DEHOGA

Bad-Dürrheim. Der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat in seiner Kreisversammlung am 8. Juni 2009 im Hotel „Solegarten“ bei Familie Limberger einen neuen Kreisvorsitzenden gewählt. Mit überwältigender Mehrheit wurde Michael Steiger, Betreiber des Irish Pub in Villingen, zum Nachfolger des bisherigen Kreisvorsitzenden Paul Müller, Forelle, Unterkirnach gewählt. Dieser wurde vom Präsidenten des DEHOGA Schwarzwald-Bodensee, Dieter Wäschle, anschließend für seine längjährige Arbeit als Vorsitzender im Schwarzwald-Baar-Kreis gelobt.

Die weiteren Positionen im DEHOGA-Kreisvorstand wurden wie folgt besetzt:

Stellvertretende Kreisvorsitzende wurde Frau Bärbel Höfler, „Hirschen“ in Donaueschingen; Kreisausbildungsbeauftragte bleibt Frau Ingrid Limberger vom „Solegarten“, Bad-Dürrheim; unterstützt wird diese zukünftig in Fragen der Berufsbildung von Frau Barbara Martin vom „Ochsen“ in Schönwald. Weiterhin im Kreisvorstand sind Rüdiger Bosse, „Hotel Bosse am Germanswald“
aus Villingen für die Fachgruppe Hotellerie sowie Frau Rita Ketterer, „Ochsen“ in Vöhrenbach neu im Amt als Vorsitzende der Fachgruppe Gastronomie. Sie war bisher als Schriftführerin tätig. Neu in den Kreisvorstand gewählt wurde Frau Ingrid Hölderle, „Restaurant im Kuhstall“ in Bräunlingen. Sie wird zukünftig den Arbeitskreis der DEHOGA-Unternehmerfrauen betreuen. Im Kreisvorstand auch vertreten ist Herr Hanspeter Kessler, „Hotel Bären“ in Villingen. Er will sich um den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Presse kümmern.

Nach der Wahl folgte der Vortrag von Thomas Schwenck, DEHOGA-Akademie, mit dem Thema: "Die Äpfelbutza-Strategie - Sich mit dem richtigen Profil am Markt behaupten". Schwenck zeigte in seinem Vortrag auf, wie sich der Markt verändert hat und welche Anpassungsstrategien erforderlich sind, um langfristig im Markt zu bleiben.

Abschließend stellte DEHOGA-Geschäftsführer Wolfgang Daub unter TOP Aktuelles die neuen Bußgeldvorschriften für den Wirt vor.  Bei Verstößen gegen das Landesnichtraucher- schutzgesetz, welches seit 7.3.2009 gilt,
drohen nun bis zu 5.000,- Euro Bußgeld. Zuvor hatte er bereits zum Thema Sofortmeldung der Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme seit 1.1.2009  referiert. Sein Ratschlag an die Anwesenden:  „Lieber eine Person zuviel als eine zuwenig anmelden. Und die zuviel gemeldeten Personen dann notfalls wieder stornieren.“

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