Sofortmeldung und Mitführungspflicht



Ab 1. Juli 2009 wird es teuer!

Haben die Zollbehörden
bisher noch auf die Sofortmeldungspflicht ohne Verhängung von Bußgeldern hingewiesen, wird es ab 1. Juli 2009 teuer.

Unternehmer, die die Sofortmeldung für neue Arbeitnehmer nicht vorgenommen haben, müssen dann mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Außerdem sind Betriebsinhaber seit 1. Januar 2009 verpflichtet, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie während der Arbeitszeit ihre Personaldokumente mitzuführen haben, damit die Identität des Arbeitnehmers bei Kontrollen durch den Zoll sofort festgestellt werden kann. Dieser Hinweis muss zu Beweiszwecken schriftlich dokumentiert werden.

Hat der Arbeitgeber diese Hinweispflicht versäumt, so kostet ihn dies ab 1. Juli 2009 i.d.R. 100 Euro Bußgeld. Sollte der Arbeitnehmer trotz Belehrung keinen Ausweis bei sich führen, muss er künftig mit 35 Euro Bußgeld rechnen.

Aufgrund der hohen Bedeutung für die Branche finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema „Sofortmeldung zur Sozialversicherung“ im Mitgliederbereich auf www.dehogabw.de

Das entsprechende Merkblatt sowie das Formular zur Aufklärung Ihrer Mitarbeiter über die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten steht DEHOGA Mitgliedern nach dem Log in kostenfrei als PDF-Download zur Verfügung.




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