Sofortmeldung und Mitführungspflicht
Ab 1. Juli 2009 wird es teuer!
Haben die Zollbehörden bisher noch auf die Sofortmeldungspflicht ohne Verhängung von Bußgeldern hingewiesen, wird es ab 1. Juli 2009 teuer.
Unternehmer,
die die Sofortmeldung für neue Arbeitnehmer nicht vorgenommen haben,
müssen dann mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Außerdem
sind Betriebsinhaber seit 1. Januar 2009 verpflichtet, ihre Mitarbeiter
darauf hinzuweisen, dass sie während der Arbeitszeit ihre
Personaldokumente mitzuführen haben, damit die Identität des
Arbeitnehmers bei Kontrollen durch den Zoll sofort festgestellt werden
kann. Dieser Hinweis muss zu Beweiszwecken schriftlich dokumentiert
werden.
Hat der Arbeitgeber diese Hinweispflicht versäumt, so
kostet ihn dies ab 1. Juli 2009 i.d.R. 100 Euro Bußgeld. Sollte der
Arbeitnehmer trotz Belehrung keinen Ausweis bei sich führen, muss er
künftig mit 35 Euro Bußgeld rechnen.
Aufgrund der hohen
Bedeutung für die Branche finden Sie die wichtigsten Informationen zum
Thema „Sofortmeldung zur Sozialversicherung“ im Mitgliederbereich auf www.dehogabw.de
Das
entsprechende Merkblatt sowie das Formular zur Aufklärung Ihrer
Mitarbeiter über die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten steht
DEHOGA Mitgliedern nach dem Log in kostenfrei als PDF-Download zur
Verfügung.